Das Material muss auf beiden Seiten eine PVC-Oberfläche haben, Anhaftungen von Mörtel, Estrich oder Kleber stören jedoch nicht.
Das Material darf nicht brechen: Linoleumböden brechen, asbesthaltige PVC-Fliesen („Flexplatten“) brechen mit deutlich hörbarem Knacken.
Es dürfen keine Textilien im Material enthalten sein: Teppich, Kokosfaser, Jute- oder Polyesterfilz.
Es darf kein Asbest, Papier/ Pappe oder Rockwool enthalten sein. CV-Beläge auf Asbestgrundlage sind von Böden auf Rockwool- oder Papier/Pappebasis schwer zu unterscheiden. Um auf jeden Fall Asbest auszuschließen können die o. g. Beläge nicht akzeptiert werden. Es dürfen keine selbstklebenden PVC-Beläge enthalten sein.
Gummibeläge weisen oft die charakteristische Noppenstruktur auf, im Gegensatz zu PVC lassen sich Gummibeläge reißen.
Industrieböden aus Recyclingmaterial dürfen keine Metallpartikel enthalten.