ANNAHMEBEDINGUNGEN DER AGPR FÜR VERWERTBARE ALT-PVC-BODENBELÄGE

  1. Nur sortierte Alt-PVC-Bodenbeläge und PVC-Belagsreste – entsprechend der AgPR-Recyclingliste – können an den Annahmestellen der AgPR zum aktuell gültigen Annahmepreis (bitte vorher erfragen) angenommen und von der AgPR verwertet werden.
  2. Das Material darf nicht verpresst sein.
  3. Anhaftende Estrich- und Klebstoffreste stören nicht; ihr Anteil muss aber im Gewicht deutlich geringer als das des PVC-Bodenbelags sein.
  4. Ölige oder mit Lösemitteln oder mit anderen Gefahrstoffen belastete PVC-Beläge sind ebenfalls von der Annahme ausgeschlossen.
  5. Die Entsorgungskosten für mitgeliefertes, nicht verwertbares Fremdmaterial müssen dem Abgebenden in Rechnung gestellt werden.
  6. Übersteigt der nicht verwertbare Anteil einer einzelnen Lieferung fünf Prozent, so hat die AgPR das Recht, die Annahme zu verweigern oder dem Abgebenden die Sortierkosten in Rechnung zu stellen und den nicht verwertbaren Anteil zu Lasten des Abgebenden entweder zurückzuschicken oder zu entsorgen.
  7. Vor Lieferbeginn ist eine Terminabsprache mit der jeweiligen Annahmestelle durchzuführen. Die Adresse der jeweils nächstliegenden Annahmestelle erfragen Sie bitte im AgPR-Büro.